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Was bedeutet TTIP für uns?

TTIP StoppenIch bin gegen das Freihandelsabkommen TTIP / Deshalb möchte ich unterschreiben!

Was bedeutet das Freihandelsabkommen für uns?
Quelle: campact.de  –  Demokratie in Aktion

Das geplante Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU birgt viele Gefahren:

  • US-Produkte müssten nicht mehr europäische Verbraucherschutz- und Tierschutzstandards einhalten, um in der EU verkauft zu werden. Damit EU-Unternehmen dann nicht benachteiligt sind, müssten die Standards hierzulande gesenkt werden.
  • Der durch das Abkommen ausgelöste Preiskampf bei Lebensmitteln würde auf beiden Seiten des Atlantiks naturschonend wirtschaftende Bauernhöfe massenweise zur Aufgabe zwingen.
  • Die durch die EU-Chemikalienverordnung REACH vorgeschriebene Gefahrenprüfung vor der Markteinführung von Substanzen wird umgehbar: Ein Konzern müsste nur ein Produkt in den USA anbieten – und schon könnte er es auch in Europa verkaufen.
  • TTIP wird die Einfuhr gentechnisch veränderter Lebensmittel, von Hormonfleisch und Chlorhühnern erleichtern – und die Kennzeichnungspflicht aufweichen.
  • Wenn öffentliche Dienstleistungen als Märkte interpretiert werden, wie es die Pläne bisher vorsehen, wird eine Welle an Privatisierungen folgen.
  • Im Bereich des so genannten „geistigen Eigentums“ drohen Verschärfungen: weniger Rechte für Internetnutzer und ein lascher Datenschutz.
  • Investoren sollen die Möglichkeit bekommen, Staaten vor Schiedsgerichten zu verklagen, wenn sie ihre Gewinnaussichten durch demokratische Beschlüsse verletzt sehen. Auf eine solche Investitionsschutzklausel in einem anderen Abkommen beruft sich heute schon Vattenfall – und verklagt derzeit Deutschland auf 3,7 Milliarden Euro Schadensersatz für den Atomausstieg.

Wer verhandelt?

Die Verhandlungen finden statt zwischen der EU-Kommission, vertreten durch den Handelskommissar, und dem US-Handelsministerium. In der EU haben weder die Mitgliedsstaaten noch die anderen EU-Kommissare, noch gar die Abgeordneten von Europaparlament und nationalen Parlamenten Einblick in die meisten Verhandlungsdokumente. Auf massiven öffentlichen Druck hin stellt die EU-Kommission inzwischen einige ihrer Verhandlungspositionen online – allerdings weigert sich die US-Seite dasselbe zu tun.

Deshalb bleibt ungewiss, wo mögliche Kompromisslinien liegen werden. Da beide Verhandlungspartner eine „Paketlösung“ – also einen Kuhhandel – anstreben wird die EU-Kommission massive Zugeständnisse machen müssen, soll das Abkommen jemals unterschriftsreif werden.

Unterdessen haben einige hundert Industrielobbyisten exklusiven Zugang und die Möglichkeit, ihre Interessen direkt in den Vertrag zu diktieren. Ziel der Verhandlungs-Elite ist es, die Verhandlungen geheim abzuschließen und den demokratisch gewählten Vertretungen der Bürger/innen dann nur noch die Wahl zwischen Zustimmung und Ablehnung zu lassen.

Warum wissen wir so wenig über die Inhalte?

Die EU-Kommission und die US-Regierung halten die wichtigsten Verhandlungsdokumente geheim. Die Verhandlungsrunden finden jeweils an geheim gehaltenen Orten statt. Auf den Pressekonferenzen nach den jeweiligen Verhandlungsrunden werden lediglich Allgemeinplätze zum Besten gegeben. Jegliche öffentliche Information bleibt äußerst vage. Die EU-Kommission ist noch nicht einmal bereit, das Verhandlungsmandat – also das, worüber sie verhandelt – offen zu legen. Dieses Mandat ist jedoch von der US-Regierung veröffentlicht und auf diesem Weg bekannt geworden.

Wie viele Arbeitsplätze und wie viel Wachstum bringt der Vertrag?

Die Europäische Kommission rechnet, gestützt auf eine Studie des Centre for Economic Policy Research (CEPR 2013), für das Jahr 2027 mit einem Wachstum des realen Einkommens der EU von bis zu 0,48 Prozent. Das bedeutet pro Jahr ein Wachstum von 0,048 Prozent, also unter der Nachweisgrenze. Die Kommission schließt Anpassungseffekte zwar nicht aus, gesamtwirtschaftlich sollen jedoch Beschäftigungsgewinne und Lohnzuwächse überwiegen. Schon diese positiv gefärbte Schätzung geht also von einem äußerst geringen wirtschaftlichen Nutzen in sehr ferner Zukunft aus.

Nicht berücksichtigt sind dabei mögliche negative Effekte. Neben Arbeitsplatzverlusten in ländlichen Gebieten droht eine Ausweitung niedrig entlohnter Beschäftigung, zunehmende Einkommensungleichheit, verschärfte Sparpolitik der öffentlichen Haushalte und eine geringere Tarifbindung. Privatisierungen, Ausgliederungen und Deregulierung vor allem im Dienstleistungsbereich können einfach genutzt werden, um Niedriglohn-Jobs zu schaffen. Weil sie anständig bezahlte Jobs mehr und mehr verdrängen, wirkt sich das auf das allgemeine Lohnniveau und damit auf die „Normalarbeitsverhältnisse“ aus.

Die am meisten zitierte Studie zu wirtschaftlichen Effekten stammt von der Bertelsmann-Stiftung. Sie wird wegen massiver methodischer Fehler bei der Berechnung von Arbeitsplatzeffekten vom ifo-Institut kritisiert. Die Bertelsmann-Stiftung hat nämlich nur die Gewinne im Exportsektor gezählt, und die Verluste von Arbeitsplätzen in anderen Sektoren nicht davon abgezogen. Dieser Fehler ist möglicherweise kein Zufall, denn die Bertelsmann-Stiftung macht mit einer Road-Show im Auftrag der EU-Kommission Werbung für TTIP in den USA.

Hat die EU-Kommission nicht transparente Verhandlungen unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft versprochen?

Dieses Versprechen ist leider eine leere Hülse. Die EU-Kommission veranstaltet einige so genannte Stakeholder Briefings, bei denen sie Vertreter/innen der Zivilgesellschaft mit Allgemeinplätzen, ausweichenden Antworten und bewusstem Verschweigen hinhält. Dem gegenüber stehen hunderte Gespräche mit Industrielobbyisten, bei denen diese unmittelbar Einfluss auf die Verhandlungstexte nehmen können.

Die EU-Kommission hat ein beratendes Kommitee eingerichtet, das die Verhandlungen begleiten soll. In ihm sollen neben sieben Industrievertretern zwei handverlesene Vertreter von Umweltschutzverbänden, zwei von Gewerkschaften, einer von Transparenz-Organisationen sitzen. Die bisher veröffentlichten Protokolle der Sitzungen zeigen, dass über Belanglosigkeiten geredet wurde, nicht über die wirklich kritischen Fragen. Und auch diesem Komitee werden voraussichtlich keine Vertragstexte zugänglich gemacht. Genauso wenig wie dem Europaparlament. Wenn Abgeordnete oder die wenigen ausgewählten Vertreter der Zivilgesellschaft Verhandlungsunterlagen sehen dürfen, dann nur in speziellen Leseräumen. Sie sind zu Stillschweigen verpflichtet, dürfen also ihr Wissen nicht mit Experten und vor allem nicht mit uns Bürger/innen teilen.

Wie ist der Zeitplan?

Die Verhandlungen wurden im Juni offiziell aufgenommen. Ziel der Verhandlungspartner ist ein schneller Abschluss, bis 2015. Der genaue Zeitplan hängt vom Fortschritt der Verhandlungen ab. Klar ist bisher nur, dass die nächste Verhandlungsrunde im März 2014 in Brüssel stattfindet.

In den USA gibt es zunehmend Widerstand gegen den geplanten „Fast Track“ Prozess, der der Obama-Administration eine Verhandlung ohne Beteiligung des Kongresses erlauben würde. Der Ausgang des Konflikts ist derzeit offen.

Was passiert nach den Verhandlungen?

Das Europaparlament und die Europäischen Regierungen müssen dem Vertrag auf jeden Fall zustimmen. Strittig ist, ob der Vertrag außerdem in jedem einzelnen Mitgliedsstaat „ratifiziert“ werden muss. Die EU-Kommission möchte dieses Abkommen allein auf europäischer Ebene durchsetzen und die nationalen Parlamente außen vor lassen! Dagegen regt sich Widerstand aus den Mitgliedsstaaten – sehr zu recht. Wenn die EU-Kommission nicht einlenkt, ist eine Klage vor dem EuGH in dieser Sache wahrscheinlich.

Würde der Vertrag auch von den Mitgliedsstaaten ratifiziert, bedeutet das in der Regel, dass die Parlamente abstimmen. Möglich sind aber auch Volksentscheide in einzelnen Mitgliedsländern. Wird der Vertrag von nur einem EU-Staat nicht ratifiziert, ist er gescheitert.

In Deutschland hängt es vom Inhalt des endgültigen Vertrages ab, ob nur der Bundestag entscheidet oder auch der Bundesrat zustimmen muss.

Wie funktionieren die Konzernklagen?

In vielen Handelsverträgen gibt es mittlerweile so genannte Investitionsschutzklauseln. Sie erlauben ausländischen Konzernen, vor einem „Schiedsgericht“ zu klagen, wenn es seine Gewinnerwartung durch politische Entscheidungen eines Staates verletzt sieht. Das „Schiedsgericht“ ist kein Gericht im herkömmlichen Sinne. Es besteht ausschließlich aus Anwälten, die in einem Prozess die Rolle des Kläger-Anwalts, im nächsten Verfahren die Rolle des Anwalts der Beklagten, und ein anderes Mal die Rolle des Richters übernehmen. Eine exklusive Minderheit von hoch spezialisierten Rechtsexperten entscheidet also über Entschädigungen in Milliardenhöhe – die Steuerzahler/innen dann bezahlen müssen. Die Verhandlungen sind nicht öffentlich, eine Revision gibt es nicht. Die Anwälte und Richter kassieren Honorare in Millionenhöhe.

Seit einigen Jahren steigt die Zahl der Klagen vor solchen Schiedsgerichten ständig an, die Summen der zugebilligten Entschädigungen wachsen ständig. Am klagefreudigsten sind US-Investoren mit bisher 123 Klagen. Danach folgen die Niederlande mit 50, Großbritannien mit 30 und Deutschland mit 27 Klagen.

Eine neue Studie der London School of Economics hat jetzt (wie auch schon eine ältere Studie der Heinrich-Böll Stiftung) nachgewiesen, dass Investorenklagen nicht sinnvoll sind. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die von der Kommission genannten Fälle kein Indiz dafür sind, dass man ISDS im TTIP braucht. In den von der Kommission angebrachten Fällen, bei den InvestorInnen Schwierigkeiten in den USA hatten, hätte ein Investor-Staat-Klagemechanismus auch nicht geholfen.